Wahl der Vorsorgepläne

Die versicherte Person ist standardmässig im Basis Plan versichert. Sie hat die Möglichkeit, die Leistungen bei Invalidität und Tod vor Erreichen des Schlussalters durch zusätzliche Beiträge zu verbessern. Gegebenenfalls muss sie ihren guten Gesundheitszustand nachweisen.

Ein Planwechsel ist nur nach schriftlicher Benachrichtigung der CPPVF bis spätestens 30. September für das folgende Jahr möglich. Diese Änderung ist für mindestens zwei Jahre gültig.

Der Planwechsel hat nur Einfluss auf:

  • die Invaliditätsleistungen (Invalidenrente und Invalidenkinderrente)
  • die Todesfallleistungen vor der Pensionierung (Ehegattenrente und Waisenrente)

Wie die folgende Tabelle zeigt, erhöht der Planwechsel vom Basis Plan zum Plus Plan den von der versicherten Person zu zahlenden Beitrag um 0.5% und zum Maxi Plan um 1.0%.

Die Verbesserung der Altersleistungen sollte durch einen Einkauf und nicht durch einen Planwechsel erfolgen. 

Vorsorgepläne (in % des versicherten Gehalts)

 
Basis
Plan
Plus
Plan
Maxi
Plan
Sparbeiträge (ab 25 Jahren)
23.0%
23.0%
23.0%
- Anteil Arbeitgeber
14.0%
14.0%
14.0%
- Anteil Arbeitnehmer
9.0%
9.0%
9.0%
Beiträge Risiken und Kosten
3.0%
3.5%
4.0%
- Anteil Arbeitgeber
2.0%
2.0%
2.0%
- Anteil Arbeitnehmer
1.0%
1.5%
2.0%
Gesamtbeitrag
26.0%
26.5%
27.0%
Risikoleistung in % des versicherten Gehalts
40.0%
50.0%
60.0%