Einkauf

Um die berufliche Vorsorge zu verbessern, kann ein Einkauf getätigt werden.

Der Einkauf ist eine freiwillige Einzahlung, um:

  • die Altersleistungen zu verbessern
  • grundsätzlich von einem vollen Steuerabzug der Einzahlung zu profitieren (im Gegensatz zur 3. Säule, bei der der Betrag gedeckelt ist)

Wann wird der Antrag gestellt?

Der Antrag auf Einkauf kann zu jedem Zeitpunkt des Jahres gestellt werden.

Wir empfehlen Ihnen jedoch, den Antrag vor dem 15. Dezember zu stellen. Es ist nämlich eine gewisse Zeit erforderlich, um die Einhaltung der Einkaufsbedingungen zu überprüfen und die Bescheinigung für den Steuerabzug im laufenden Jahr auszustellen.

Wie ist das Vorgehen?

Um einen Einkauf zu tätigen, müssen Sie die CPPVF mithilfe des Einkaufsformulars über Ihre Situation informieren und das ausgefüllte Dokument an die Pensionskasse weiterleiten, um Ihre jährliche Einkaufsmöglichkeit zu ermitteln.

Beachten Sie, dass der Einkauf eine endgültige Transaktion ist, die später nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Ausserdem kann der Einkauf frühestens nach drei Jahren in Kapitalform ausgezahlt werden (Vorbezug für Wohneigentum, Wegzug ins Ausland, Alterskapital, usw.).

Laden Sie das Einkaufsformular von der Website oder über Ihr Online-Portal herunter und schicken Sie das ausgefüllte Dokument mit den geforderten Anhängen zurück.

Einkauf für die vorzeitige Pensionierung?

Falls Sie die reglementarischen Leistungen vollständig eingekauft haben, können Sie Einkaufsbeiträge für den vollständigen oder teilweisen Ausgleich der Leistungskürzung infolge eines vorzeitigen Altersrücktritts leisten. Die Einzahlungen werden von den Steuerbehörden als freiwillige Einkäufe betrachtet und sind daher ebenfalls steuerlich absetzbar.