Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft bei der CPPVF beginnt mit dem Stellenantritt der versicherten Person. Dies wird vom Arbeitgeber veranlasst.

Die zwei wichtigsten Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der CPPVF sind:

  1. Das Eintrittsalter ist auf den 1. Januar nach dem 17. Geburtstag der versicherten Person festgelegt.
  2. Ein Jahreseinkommen haben, das über der Eintrittsschwelle des BVG liegt

Eintritt in die CPPVF

Wenn eine Person in der CPPVF eingetreten ist, ist sie verpflichtet, ihre Freizügigkeitsleistung überweisen zu lassen.

Angaben für die Überweisung der Freizügigkeitsleistung

CH55 0900 0000 1598 6951 2

Mitteilungen
Name des Arbeitgebers, AHV-Nr. 

Postadresse
CPPVF
Rathausplatz 3
1700 Freiburg

Gut zu wissen

Wenn der Arbeitgeber eine neue Mitgliedschaft bei der CPPVF anmeldet, erhält die neue versicherte Person ein Schreiben der Pensionskasse, mit dem sie sich im Espace Personnel anmelden kann. 15 Tage später erhält sie einen Vorsorgeausweis zum Zeitpunkt der Mitgliedschaft sowie ein Musterschreiben, das sie unterschreiben und an ihre bisherige Vorsorgeeinrichtung schicken muss, damit diese die Freizügigkeitsleistung an die CPPVF überweist.