Ergänzende Wahl
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Pressemitteilungen
Die Kasse wird von einem Vorstand (oberstes Organ) verwaltet, der aus acht Mitgliedern besteht, nämlich vier Arbeitgeber- und vier Arbeitnehmervertretern, die von den aktiven Versicherten gewählt werden. Der Vorstand hat die Aufgabe, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überwachen und die strategischen Ziele und Grundsätze festzulegen, um die finanzielle Stabilität der Kasse zu gewährleisten.